Spätestens als im Winter 2021/22 zum ersten Mal in der Geschichte Wasserwerfer über die Straßen Luxemburgs rollten, war die gesellschaftliche Kernschmelze wohl erreicht. Auslöser war das Gesetz vom 16. Dezember 2021 welches im Freizeitbereich “2G”und auf der Arbeit “3G” einführte. Im Exposé des motifs des entsprechenden Gesetz-Projektes lesen wir:1
Au cours de la semaine du 22 au 28 novembre 2021, le taux d’incidence des nouvelles infections par 100.000 habitants était de 373,86 contre 298,87 une semaine plus tôt. Selon le statut vaccinal des personnes, ce taux était de 571,26 pour les personnes non-vaccinées et de 373,8 pour celles qui avaient un schéma vaccinal complet. Un mois plus tôt, ce même taux s’élevait à 222,19 pour les personnes non vaccinées et à 66,16 pour les personnes avec un schéma vaccinal complet. […]
Man schließt hieraus:
Ainsi, les personnes non vaccinées ont 2 fois plus de risque d’être contaminées […]
Neben den angeblich proportional höheren Krankenhaus-Aufenthalten der Ungeimpften im Vergleich zu den Geimpften war dies einer der beiden Gründe für die Einführung von 2G/3G.
Die angefragten Daten
Wie wir bereits in einem vorherigen Artikel darauf eingegangen waren, wird die Wirksamkeit eines Impfstoffs durch den Vergleich der Inzidenzraten von Geimpften zu Ungeimpften bestimmt. Allerdings wurden diese beiden Kategorien in Luxemburg nie unmittelbar miteinander verglichen: man bildete vielmehr eine “gemischte” Kategorie aus Ungeimpften und teilweise (frisch) Geimpften (“partiellement vacciné”), welche man dann mit derjenigen der Geimpften verglich.
Abgesehen davon, dass man eher per PCR-Test positiv Getestete als tatsächlich Infizierte bzw. Erkranke miteinander vergleicht, besteht der berechtigte Verdacht, dass die teilweise Geimpften in den ersten Wochen nach der ersten Dosis eine erheblich höhere Inzidenzrate als die Ungeimpften aufweisen. Nachfolgende Grafik zeigt die mit Covid-19 Infizierten in Abhängigkeit von der Zeit in Tagen nach der 1. Dosis (rot) und der 2. Dosis (grün) aus einer Studie2, welche stellvertretend für viele andere steht.3
Fast alle “Covid-Infektionen” nach einer Impfung finden somit in den ersten Wochen nach der ersten Dosis statt, in dem Zeitintervall also, wo die sogenannten “teilweise Geimpften” als ungeimpft kategorisiert werden. Die teilweise Geimpften in der “gemischten” Kategorie würden somit das Ergebnis der Wirksamkeit des Impfstoffs zum Besseren hin verfälschen.
Um hier Klarheit zu schaffen, haben wir die wöchentlichen Inzidenzen (Anzahl der positiven PCR-Tests) in den drei Kategorien:
ungeimpft
teilweise geimpft, also die positiven PCR-Tests in der Zeitspanne zwischen erster und zweiter Dosis
vollständig geimpft, positiv getestet ab der Verabreichung der zweiten Dosis
für die Jahre 2021 und 2022 bei der Gesundheits-Behörde (Direction de la Santé) angefragt.
“Die Übermittlung eines Dokuments bei einer staatlichen Behörde oder Dienststelle beantragen”
Jeder Bürger hat das Recht Verwaltungs-Dokumente beim Staat anzufragen:4
Natürliche und juristische Personen haben Zugang zu Verwaltungsdokumenten, die mit der Ausübung einer Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang stehen, und können die Übermittlung eines zugänglichen Dokuments beantragen:
Als Dokumente kommen in Frage:
Nur Verwaltungsdokumente, die mit der Ausübung einer Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang stehen, sind betroffen. Beispiel: Rundschreiben, Tätigkeitsberichte, Studien, Statistiken, Protokolle/Aufzeichnungen von Verwaltungsräten usw.
Da wir uns für eine Statistik interessieren, wäre dies damit zulässig. Wird die Anfrage verweigert, kann man sich an die Commission d'accès aux documents (CAD) wenden, diese muss innerhalb von 2 Monaten Stellung beziehen. Dieser Schritt heißt offiziell: “Saisine de la Commission d'accès aux documents suite à un refus”.
Eine Person, deren Übermittlungsantrag abgelehnt wurde, kann diese Ablehnung anfechten. Hierfür muss der Antragsteller die Kommission für den Zugang zu Dokumenten (Commission d'accès aux documents - CAD) binnen eines Monats nach Mitteilung der Ablehnung wie folgt um Stellungnahme ersuchen:
über MyGuichet.lu; oder schriftlich per einfachen Brief.
[…]
Die CAD übermittelt dem Antragsteller und der Behörde oder sonstigen Stelle ihre Stellungnahme innerhalb von 2 Monaten, nachdem sie damit befasst wurde.
Für den Fall dass die CAD entscheidet, dass die Anfrage berechtigt ist, hat die Behörde wiederum einen Monat Zeit der Anfrage nachzukommen. Sie braucht ihre Entscheidung ob sie das Dokument dann tatsächlich freigibt allerdings nicht zu kommunizieren: verstreicht die Frist ohne dass der Antragsteller das Dokument erhalten hat, war die Antwort eben “nein”!
Vertritt die CAD die Ansicht, dass das beantragte Dokument übermittelt werden kann, und beschließt die Behörde oder sonstige Stelle die Befolgung dieser Stellungnahme, muss Letztere das Dokument innerhalb eines Monats nach Eingang der Stellungnahme übermitteln. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass sie den Antrag abgelehnt hat.
Im anderen Fall muss die Behörde die Ablehnung der CAD bestätigen, wobei sich die Frage nach der Logik dieser Aktion stellt. Wieso sollte die Behörde nach initialer Weigerung, welche zusätzlich von der CAD als rechtmäßig eingestuft wird, nachträglich ihre Meinung ändern?
Vertritt die CAD die Ansicht, dass das Dokument nicht übermittelt werden kann, muss die Behörde oder sonstige Stelle bestätigen, dass sie eine Übermittlung des Dokuments innerhalb eines Monats nach Eingang der Stellungnahme ablehnt.
Als letzte Instanz bleibt dann noch das Verwaltungsgericht, bei welchem man gegen die Entscheidung der Behörde Einspruch einlegen kann.
Gegen die Stellungnahmen der CAD können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Allein gegen den Beschluss der Behörde oder sonstigen Stelle nach dieser Stellungnahme kann eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Die Anfechtungsklage ist innerhalb von 3 Monaten vor dem Verwaltungsgericht zu stellen.
Bleibt noch zu erwähnen, dass der Schritt über die CAD zu fahren im Falle einer Ablehnung auch übersprungen werden kann.
Die Befassung der CAD steht jedem frei. Der Antragsteller kann das Verwaltungsgericht auch direkt anrufen.
Eine erste Anfrage
Am 18. Juni 2024 fragten wir via Myguichet folgende Dokumente beim Gesundheits-Ministerium an:
Le ou les document(s) contenant(s) les informations suivantes :
le nombre hebdomadaire des personnes testées « positif » pour le Covid-19
- pour toutes les semaines de 2021 et de 2022 et
- pour les 3 statuts vaccinaux « non-vacciné », « partiellement vacciné » et « schéma vaccinal complet »Cf. « Coronavirus – Rétrospective de la semaine, Semaine du 20 septembre au 26 septembre », page 18, 1er tableau, publié le 29 septembre 2021
Angefügt war folgender Screenshot des erwähnten Berichtes.5
Am 10.07.2024 erhielten wir folgende Antwort (Hervorhebung durch den Autor).
Diese Aussage entspricht nicht den Tatsachen.
Beweis 1: In der Antwort auf die parlamentarischen Frage Nr. 4469 vom 12. Juni 2021 des Abgeordneten Marc Hansen lesen wir:6
Au cours des 6 derniers mois, pour la période du 1er janvier au 22 juillet 2021, 26.210 nouvelles infections ont été déclarées. Parmi ces infections, 765 personnes avaient déjà bénéficié d’un schéma vaccinal complet (2.92 %), 815 personnes avaient reçu une première dose de vaccin (3.11 %) et 24.630 personnes n'avaient pas encore été vaccinées, ce qui correspond à 93.97%.
Somit waren vom 1. Januar bis zum 22. Juli 2021 für die 3 fraglichen Kategorien getrennt die Infizierten registriert worden.
Beweis 2: In der Antwort auf die parlamentarischen Frage Nr. 5169 vom 2. November 2021 des Abgeordneten Roy Reding erfahren wir (Hervorhebung durch den Autor):7
An deene leschten Wochen hunn déi deelweis geimpften Leit ongeféier 3% vun all den deklaréierten Fäll ausgemaach, esou dat déi Fäll, epidemiologesch gesinn, eng ganz kleng Roll spillen. Aus dësem Gronn ginn dës Kategorien net méi eenzel an den Rapport’en opgelëscht.
Lëtzebuerg, den 24/11/2021.
In anderen Wochen: auch im Laufe des Monats November wurden die teilweise Geimpften getrennt erfasst.
SIP : Accès à l'information - Saisine de la Commission d'accès aux documents suite à un refus
Wir haben dann den beschriebenen zweiten Schritt unternommen: mit den Antworten auf die beiden oben genannten parlamentarischen Fragen als Argument, wurde am 11. Juli 2024 folgender Text zusammen mit den entsprechenden PDFs an die Kommission gesendet.
D’après la réponse à la question parlementaire n° 4469, les données sollicitées devraient exister au moins pour la période du 1er janvier au 22 juillet 2021.
https://wdocs-pub.chd.lu/docs/exped/0121/160/243606.pdfD’après la réponse à la question parlementaire n° 5169, les données sollicitées devraient exister au moins pour le mois de novembre 2021.
https://wdocs-pub.chd.lu/docs/exped/0124/189/249895.pdf
Die Kommission hat ab diesem Zeitpunkt bekanntlich 2 Monate Zeit um zu antworten. Eine Antwort steht bis zum heutigen Tage, dem 22. September 2024 aus. Als letzte Instanz bleibt somit noch eine Klage beim Tribunal administratif.
Schlussgedanken
Das bisherige Resultat ist ernüchternd. Die erste Antwort auf die Anfrage kann als Versuch gewertet werden, durch Vorbringen falscher Tatsachen sich vor einer Veröffentlichung zu drücken. Das Nichteinhalten der rechtlich vorgeschriebenen Frist seitens der CAD zeugt zumindest von Respektlosigkeit.
Vielleicht gab es Zeiten, als ein solcher Vorgang noch zu einem handfestem Skandal geführt hätte, heutzutage wird so etwas voraussichtlich keine öffentliche Aufmerksamkeit mehr auf sich ziehen.
Unsere Meinung: eine Gesundheits-Behörde, welche nicht bereit ist diejenigen Daten offen zu legen, welche Rückschlüsse auf die Wirksamkeit eines Impfstoffs zulassen, ist auch in anderer Hinsicht bis auf weiteres nicht vertrauenswürdig.
Projet de loi 7924
https://www.chd.lu/de/dossier/7924
Fournier P-E, Houhamdi L, Colson P, Cortaredona S, Delorme L, Cassagne C, Lagier J-C, Chaudet H, Tissot-Dupont H, Giraud-Gatineau A, Fenollar F, Million M and Raoult D (2022) SARS-CoV-2 Vaccination and Protection Against Clinical Disease: A Retrospective Study, Bouches-du-Rhône District, Southern France, 2021. Front. Microbiol. 12:796807. doi: 10.3389/fmicb.2021.796807
https://www.frontiersin.org/journals/microbiology/articles/10.3389/fmicb.2021.796807/full
HART Group (29.11.2021): It gets worse before it gets better
https://www.hartgroup.org/it-gets-worse-before-it-gets-better/
Guichet.lu: Die Übermittlung eines Dokuments bei einer staatlichen Behörde oder Dienststelle beantragen
https://guichet.public.lu/de/citoyens/justice/archives-documents-administratifs/informations-detenues-institutions/communication-document-administrations.html
Coronavirus – Rétrospective de la semaine, Semaine du 20 septembre au 26 septembre
https://gouvernement.lu/dam-assets/documents/actualites/2021/09-septembre/29-retrospective/coronavirus-rapport-hebdo-20210929.pdf
Question parlementaire n° 4469 du 12 juin 2021 de Monsieur le Député Marc Hansen
https://wdocs-pub.chd.lu/docs/exped/0121/160/243606.pdf
D'Äntwert vun der Gesondheetsministesch op d'parlamentaresch Fro n° 5169 vum 2 November 2021 vum honorabelen Députéierten Här Roy Reding
https://wdocs-pub.chd.lu/docs/exped/0124/189/249895.pdf






